Please note: The German Cinema Regulations are only availbale in German.
1 - Ziel
Die Reihe German Cinema bietet in- und ausländischen Besuchern der Internationalen Filmfestspiele Berlin die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand der deutschen Filmproduktion zu informieren. Die Reihe ist Bestandteil des European Film Market.
Sie wird vor allem von ausländischen Käufern, Journalisten, Vertretern von kulturellen Institutionen und Festspielleitern besucht. Außerdem dient sie Personen als Informationsquelle, die für die Promotion deutscher Filme im Ausland zuständig sind.
2 - Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind deutsche Spielfilme im 35-mm- und 16-mm-Format mit einer Spieldauer von mindestens 70 Minuten.
Ein Film gilt dann als deutscher Film, wenn die Produktionskosten zu mindestens 50 % durch eine deutsche Produktionsfirma erbracht wurden.
Der Film muss innerhalb von 12 Monaten vor Beginn des Festivals fertig gestellt bzw. kommerziell ausgewertet worden sein.
Nicht zugelassen werden Kurz-, Industrie-, Lehr- oder Werbefilme.
Filme, die in einer Sektion der Berlinale vom Vorjahr gezeigt wurden, sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. Nach Rücksprache mit dem Leiter der Reihe German Cinema hat der Direktor des Festivals das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten.
3 - Auswahl und Programmierung
Die Reihe German Cinema wird von Vertretern des Offiziellen Programms zusammengestellt.
Die Auswahl in der Reihe German Cinema entspricht vorwiegend kommerziellen Kriterien.
In der Regel handelt es sich um Spielfilme im 35-mm-Format. Die Vorstellungen der Reihe German Cinema sind nur für akkreditierte Fachbesucher zugänglich.
4 - Fassung
Die Filme sollten in der deutschen Originalfassung mit englischen Untertiteln gezeigt werden. Falls die Originalfassung nicht in deutscher Sprache gedreht wurde, sollte die englische Fassung gezeigt werden.
5 - Filmkopien und Videokassetten/DVDs
Die schriftliche Anmeldung wie auch das Sichtungsmedium des für die Auswahl bestimmten Filmes für die Reihe German Cinema müssen innerhalb der vorgeschriebenen Frist in Berlin eintreffen.
Für die Auswahl sind neben Filmkopien auch Videokassetten und DVDs zugelassen.
6 - Dokumentation
Für jeden eingeladenen Film muss dem Festival unverzüglich eine detaillierte Dokumentation zugesandt werden, die insbesondere enthalten soll: eine Inhaltsangabe des Films, eine vollständige Filmo-Biographie des Regisseurs, eine Auswahl an Fotos aus dem Film, ein aktuelles Foto des Regisseurs und eine komplette Stab- und Darstellerliste.
7 - Programmierung
Die Programmierung der eingeladenen Filme der Reihe German Cinema wird alleine von dessen Leiter im Auftrag des Festivaldirektors vorgenommen.
8 - Offizielles Logo und Werbung
Die mit Filmen im
German Cinema vertretenen Produktions- und Verleihfirmen sind aufgefordert, das offizielle Logo des Festivals in ihrer Werbung im In- und Ausland zu verwenden. Das gilt auch für den Vertrieb der Filme auf dem Video- und DVD-Markt. Das Logo wird vom Festival zur Verfügung gestellt. Anfragen unter
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Für alle weiteren Fragen gilt das
Allgemeine Reglement
der Internationalen Filmfestspiele Berlin.